Alle wichtigen Eckpunkte kurz erläutert: ________________________________________________________ Wer kann beitreten?
Es können: natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts beitreten.
Also: Jeder kann beitreten, egal ob Einzelpersonen oder Vereine. ________________________________________________________ Kosten:
Beispiel für einen Anteil: 50 €uro pro Anteil + 20 €uro einmaliges Beitrittsgeld --------- = 70 €uro
Das Beitrittsgeld wird nur einmalig erhoben um die Kosten für die Gründung und die laufenden Kosten der Genossenschaft zu decken. Das heißt: auch wenn Sie mehrere Anteile kaufen wird das Beitrittsgeld nur einmalig fällig, mit Kauf des ersten Anteils. ________________________________________________________ Überschussverteilung / Ausschüttung:
Es ist angedacht, dass eine Ausschüttung in Form von Essen und Trinken zur Generalversammlung erfolgt. ________________________________________________________ Risiken:
Im schlimmsten Falle kann die Genossenschaft den Mitgliedsanteil nich mehr zurückerstatten.
In besonderen Ausnahmen kann der Vorstand -mit Zustimmung des Aufsichtsrates- beschließen, einen Zusatzbetrag von bis zu 50,00 €uro pro Jahr zu erheben. ________________________________________________________ Laufzeit / Kündigung:
Im Falle der Kündigung muss dies schriftlich erfolgen und der Genossenschaft mindestens 24 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres mitgeteilt werden. Der Mitgliedsanteil wird anschließend wieder ausbezahlt.